EU-Heimtierausweis & Chippen: Tollwut- und Tierschutz zugleich

Der EU-Pass: Reisedokument für Hunde, Katzen und Frettchen

Für das Reisen mit Tieren innerhalb der EU und über die EU-Grenzen hinaus (bzw. für die Rückreise aus Nichtmitgliedstaaten in die EU) gibt es seit Oktober 2004 bestimmte Auflagen. Besitzer von Hunden, Katzen und Frettchen sind verpflichtet, ab sofort den so genannten EU-Heimtierausweis mit zu führen. Dieser Ausweis ist ein behördliches Dokument, und darf nur von einem Tierarzt / einer Tierärztin ausgestellt werden. Der Preis dafür ist amtlich geregelt und beträgt 15 Euro. Mit der Ausstellung des EU Heimtierausweises wird garantiert, dass das reisende Tier tollwutfrei und tollwutgeimpft ist!

Tollwut ist eine schreckliche, nur schwer besiegbare Krankheit. Da Hunde, Katzen und Frettchen Tollwutüberträger sind, ist der EU Heimtierausweis aus gesundheitspolitischen Gründen ein wichtiges Dokument. Denn durch die EU-einheitliche Dokumentation der Tollwutimpfungen ist es möglich, die hohe Seuchenfreiheit in Österreich bzw. der gesamten EU weiterhin aufrecht zu erhalten.

In den EU-Impfpass können Sie aber auch alle anderen Impfungen Ihres Haustieres eintragen lassen, und somit ersetzt er Ihren alten Haustierimpfpass.

Der reiskorngroße Mikrochip

Ein zweiter wesentlicher Punkt im Zusammenhang mit dem EU-Heimtierausweis ist das Thema Chippen! Für dem EU-Impfpass müssen die Tiere elektronisch gekennzeichnet sein und somit eindeutig identifizierbar gemacht werden.

Achtung: mittlerweile müssen alle Hunde durch einen Chip gekennzeichnet sein - auch dann, wenn diese nicht in´s Ausland reisen!

Das Chippen darf nur von einem Tierarzt/ einer Tierärztin durchgeführt werden. Für das Tier völlig schmerzfrei wird dabei der ca. reiskorngroße Transponder mit einer speziellen Nadel an der linken Halsseite unter die Haut implantiert, und dieser ist sofort aktiv. Von außen ist der Chip nicht sichtbar und beeinträchtigt Ihr Tier auch nicht. Der Mikrochip trägt eine einmalige, 15-stellige Nummer. Dieser internationale, individuelle Code wird zusammen mit den Daten des Tieres (Name, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum) und den Daten des Tierbesitzers (Name und Anschrift) sofort im Anschluss an die Applikation durch den Tierarzt/ die Tierärztin in ein europäisches Zentralregister eingetragen. Durch die elektronische Markierung ist somit eine eindeutige Zuordnung eines Tieres zu seinem Besitzer gewährleistet ? auch im Ausland! Verlorengegangenen Tieren kann man damit eine oft lange und ungewisse Zeit in Tierheimen ersparen! Auch dem Aussetzen der plötzlich lästig gewordenen Tiere vor einem Urlaub oder in anderen Situationen wird ein Riegel vorgeschoben. Das Chippen ist daher eine besonders wichtige Maßnahme zur Verbesserung des Tierschutzes!
Mit einem entsprechenden Lesegerät kann der individuelle Code jederzeit, lebenslang und beliebig oft abgelesen werden. Diese Geräte sind in fast allen Tierarztpraxen, Tierheimen, bei der Polizei und an Grenzstellen vorhanden.

Die neuen Regelungen sind keine Schikanen, sondern ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz von Mensch und Tier sowie zum Tierschutz! Bei noch offenen Fragen beraten wir Sie sehr gerne.